Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, entscheiden grundsätzlich die Eltern/ Erziehungsberechtigten ob der Schulweg zumutbar ist (§ 33 Abs. 5 ÜSchO RLP). Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens ist die Schule zu benachrichtigen (über WebUntis oder das Sekretariat).

Da Sicherheit immer Vorrang hat, sollten Sie sich stets über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann eine abwägende Entscheidung treffen. Bezüglich des Schülertransports informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Internetseiten der Busunternehmen bzw. Verkehrsverbünde.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsvolles Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Behrendt (komm. Schulleiterin)